
Die Corona-Krise stellt auch Vermieter und Mieter vor völlig neue Herausforderungen. Durch das am 27. März 2020 verabschiedete sog. COVID-19-Abmilderungsgesetz ist das Recht des Vermieters zur Zahlungsverzugskündigung in Pacht- und Mietverträgen teilweise ausgesetzt worden. Die Frage, welche Rechtsfolgen die Pandemie im Übrigen auf die gegenseitigen Pflichten der Vertragsparteien hat, wird damit jedoch nicht beantwortet. In diesem Beitrag sollen die Regelungen des neuen Gesetzes und die sonstigen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Rechte von Mietern und Vermietern kurz dargestellt werden.
Lesen Sie mehr hier: