
In Gewerberaummietverträgen ist es seit jeher üblich, die Höhe der Miete an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex zu koppeln. Diese Möglichkeit besteht auch bei Wohnraummietverträgen, wurde jedoch in der Vergangenheit von Vermietern nur selten genutzt. Aufgrund des starken Anstiegs der Verbraucherpreise im Jahr 2022 gewinnen Indexmietvereinbarungen jedoch auch im Wohnraummietrecht an Bedeutung.