
Arbeitgeber aufgepasst! Neue Regeln für Arbeitsverträge ab 1.8.2022
Weitestgehend unbemerkt hat die Regierung einen Gesetzesentwurf (BT-Drucksache 20/1636) zur Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union ((EU) 2019/1152, „Arbeitsbedingungsrichtlinie“) vorgelegt. Das Gesetz wurde am 23. Juni 2022 bereits beschlossen. Demnach sollen bereits zum 01. August 2022 weitreichende Änderungen des Nachweisgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Gesetze in Kraft treten. In unserem Newsletter finden Sie einen Überblick über die neuen Regelungen.