
Der EuGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 (RS. C-377/17) festgestellt, dass die verbindlichen Mindest-und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit dem EU-Recht nicht vereinbar sind, da sie den freien Preiswettbewerb in unzulässiger Weise beschränken. Dr. Enno Engbers beleuchtet in diesem Artikel (erschienen im Streifzug München, Ausgabe Herbst 2019, Seiten 2-5) das Urteil und seine Auswirkungen für die deutschen Planer wie Architekten, Innenarchitekten und Ingenieure, für die das Urteil von grundlegender Bedeutung ist.