
Das neue Recht des Mieters auf E-Mobilität, Einbruchsschutz und Barrierereduzierung
Am 01.12.2020 ist das sogenannte Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Diese enthält neben einer Reform des Wohnungseigentumsgesetzes u.a. auch einen neuen § 554 BGB. Die Norm verschafft Mietern einen Anspruch auf Gestattung bestimmter baulicher Veränderungen an der Mietsache z.B. auf Einbau eines Treppenlifts, einer Ladestation für Elektrofahrzeuge oder einer einbruchsicheren Eingangstür. Die Kosten hat der Mieter selbst zu tragen.