
Am 08.07.2020 hat der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zwei Urteile zu sogenannten Schönheitsreparatur-Klauseln gefällt. Dies gibt Anlass, den Inhalt der Beiden Entscheidungen sowie die aktuell von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter kurz darzustellen.
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