
Mietspiegel sind das wichtigste Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie dienen Vermietern von Wohnraum zur Begründung von Mieterhöhungen und zur Bestimmung der zulässigen Miete bei Wiedervermietung einer Wohnung im Geltungsbereich der sog. Mietpreisbremse. Trotz dieser erheblichen praktischen Bedeutung des Mietspiegels für die Mietpreisfindung fehlten bislang einheitliche Standards für deren Erstellung. Zahlreiche Städte und Gemeinden haben bis heute keinen Mietspiegel, mit dem die ortsübliche Vergleichsmiete einfach und nachvollziehbar ermittelt werden kann. Mit dem am 24.06.2021 vom Bundestag beschlossenen Mietspiegelreformgesetz soll diesem Missstand nun abgeholfen werden.
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