
Mit Presseerklärung der Bundesregierung vom 19.12.2018 wurde über eine aktuelle Entscheidung des Kabinetts berichtet, die höhere Hürden für Firmenübernahmen nach sich zieht.
Durch eine Änderung des Außenwirtschaftsverordnung erhöht die Bundesregierung die Hürden in besonders sensiblen Bereichen. Zukünftig kann die Bundesregierung bereits bei einem geplanten Erwerb von Anteilen ab einem Schwellenwert von 10% (bislang 25%) den Vorgang prüfen.
Betroffen sind Unternehmen, die für die Sicherheit Deutschlands entscheidend sind, also insbesondere aus den Bereichen Verteidigung oder kritische Infrastrukturen (z.B. Energieversorger, Lebensmittelproduzenten, aber auch Unternehmen der Medienwirtschaft).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Oliver Wulff ([email protected]; +49 89 29071818)