
Am 04.11.2020 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für das sogenannte Baulandmobilierungsgesetz beschlossen und dem Bundestag zur Beratung und Zustimmung vorgelegt. Der Gesetzesentwurf enthält – auf Drängen der SPD – u.a. eine Regelung zur Beschränkung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Hierdurch sollen die Aufteilung von bestehenden Wohnimmobilien und der anschließende Einzelverkauf der neugebildeten Eigentumswohnungen erwchwert werden. Dies gibt Anlass, die geplante Neuregelung sowie die bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz des Mieters bei Umwandlungen darzustellen.
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