
Der EuGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 (RS. C-377/17) festgestellt, dass die verbindlichen Mindest-und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit dem EU-Recht nicht vereinbar sind, da sie den freien Preiswettbewerb in unzulässiger Weise beschränken. Dr. Enno Engbers beleuchtet in diesem Artikel das Urteil und seine Auswirkungen für die deutschen Planer wie Architekten, Innenarchitekten und Ingenieure, für die das Urteil von grundlegender Bedeutung ist.
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